Kitas St. Regina Tageseinrichtungen der Kirchengemeinde St. Regina
Die Elternversammlung
Die Erziehungsberechtigten der in der Einrichtung betreuten Kinder bilden
die Elternversammlung.
In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten.
Sie findet als Vollversammlung im Plenum statt.
Die Elternversammlung tagt mindestens einmal pro Kindergartenjahr.
Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat
Der Elternbeirat
Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Interessen der Erziehungsberechtigten zu beleben. Auch fördert er die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger und dem pädagogischen Personal. Die Amtsperiode endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates oder durch Ausscheiden des Kindes aus der Einrichtung.
Elternbeirat 2024/25
Katharina Bußfeld
Sarah Brügge
Markus Krellmann
Jasmin Hoppe
Der Rat der Tageseinrichtung
Der Rat der Tageseinrichtung setzt sich zu je einem Drittel aus Vertretern des Elternbeirats, Vertretern des Trägers, der Einrichtungsleiterin und den Gruppenleiter*innen/pädagogischen Mitarbeiter*innen zusammen.
Die Mitglieder des Rats der Tageseirichtung arbeiten im allseitigen Bemühen miteinander, um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung in gegenseitiger Anerkennung und gemeinsamer Verantwortung auf das Engste zusammen.
Der Rat der Tageseinrichtung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Er vereinbart Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung, berät über die Öffnungs- und Schließzeiten im Kindergartenjahr und informiert die Erziehungsberechtigten umfassend zu verschiedenen Themen.
Näheres entnehmen Sie bitte der Broschüre: „Für Ihr Kind die Katholische Kindertageseinrichtung“, die Sie zu Ihrem Betreuungsvertrag erhalten haben.